Kosten

Krankenkasse

Seit 1. Juli 2022 wird die Psychotherapie von der Grundversicherung gedeckt.

Dafür benötigen wir eine Anordnung des Haus- / Kinderarztes oder des Psychiaters. Diese Anordnung kann für 2 x 15 Sitzungen ausgestellt werden. Für weitere Sitzungen ist eine Beurteilung durch einen Psychiater notwendig.

Bitte holen Sie die entsprechende Anordnung zuvor bei Ihrem Arzt ein.

Link zum Anordnungsformular.

Invalidenversicherung

Bei psychischen Beschwerden infolge eines Geburtsgebrechens ist die Abrechnung über die Invalidenversicherung möglich, sofern eine Kostengutsprache besteht. Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Arzt (der die Diagnose des Geburtsgebrechens gestellt hat) bzw. bei der IV.

Unfallversicherung

Bei psychischen Beschwerden infolge eines Unfalls ist die Kostenbeteiligung der Unfallversicherung möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Selbstzahlung

Liegt keine krankheitsbedingt angeordnete Psychotherapie vor, besteht die Möglichkeit einer Begleitung (u.a. Elternberatung, Selbsterfahrung) auf eigene Kosten.